Bezuschussung Online Shop

Wir haben es im ersten und jetzt auch im 2 Lockdown gesehen. Friseurunternehmen konnten nur bedingt Umsatz generieren. Eine Möglichkeit waren die verschiedenen Farbanmischungen, die sich der Kunde mit einer Kurzanleitung abholen konnte. Des Weiteren haben viele Unternehmer einen Online Shop angeboten, wo man sich verschiedene Produkte (Shampoo, Styling, Pflege) oder einen Geschenkgutschein besorgen konnte, um den Unternehmer zu unterstützen.

Im Zuge der Überbrückungshilfe 3 gibt es jetzt die Möglichkeit digitale Umsetzungen wie z. B. eine Homepage oder einen Online Shop fördern zu lassen! Der Maximalbetrag liegt bei 20.000 EUR und nur noch bis Ende Februar 2021 gültig.

Wichtig hierbei:
Rechnungsstellung muss vor dem 01. März 2021 erfolgen!
Auf der Rechnung darf kein Zahlungsziel stehen (innerhalb von 14 Tagen als Beispiel, sondern sofort fällig)

Die Informationen findet man in den FAQ zur Corona Überbrückungshilfe 3 unter Punkt 2.4. Punkt 14. Hier heisst es:

2.4 Welche Kosten sind förderfähig?
Investitionen in Digitalisierung, einmalig bis zu 20.000 Euro. Die Investitionen in Digitalisierung (z.B. Aufbau oder Erweiterung eines Online-Shops, Eintrittskosten bei großen Plattformen) einmalig bis zu 20.000 Euro als erstattungsfähig anerkannt werden.

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Dokumente/FAQ/Ueberbrueckungshilfe-III/ueberbrueckungshilfe-lll.html

So eine Förderung ist wohl einmalig und wird es so schnell auch nicht mehr geben! Sollten sie noch Fragen zur Gestaltung eines Online Shops haben, können sie sich jederzeit gerne bei unserem Partner Modern Coaching melden.

https://www.modern-coaching.com