Haare auf Rezept

Haarersatz –  wer hat eigentlich Anspruch auf Kostenübernahme durch seine Krankenkasse und wer nicht? Wir haben bei der Techniker Krankenkasse (TK) nachgefragt, welche Voraussetzungen für ein Haarteil „auf Rezept“ erfüllt sein müssen.

Haar ist nicht gleich Haar – nirgendwo wird der Unterschied so deutlich wie bei der Frage, wer Anspruch auf Haarersatz zu Lasten seiner Krankenkasse hat. Vor allem der kosmetisch zumutbare Faktor spielt eine Rolle, wenn über einen Bedarf entschieden wird.

Hilfsmittel

Haarersatz, also Perücken und Haarteile, fallen gemäß § 33 SGB V unter die Kategorie „Körperersatzstücke“.

Frauen, Männer und Kinder

Der Anspruch auf die Kostenübernahme für Haarersatz gilt nur für Frauen und Kinder (wobei diese den kleinsten Personenkreis darstellen). Bei Männern wird es als natürlicher Prozess unterstellt, dass sich bei diesen ab einem bestimmten Alter – die TK gibt hier die Volljährigkeit an – die Zahl der Haare reduzieren kann.

Ausnahmefälle

Einen Anspruch auf diese Leistung haben Männer nur dann, wenn z.B. durch eine narbig deformierte Kopfhaut eine Entstellung angenommen werden muss. Das kann beispielsweise nach Eingriffen einer Hirn-OP oder nach Unfällen der Fall sein.

Leistungshöhe

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) hat mit verschiedenen Innungen bzw. Anbietern Verträge geschlossen. Aus diesem Grund variieren die Preise, die die jeweiligen Krankenkassen als Leistungslimit angeben. Es macht einen Unterschied, ob nur Kunsthaar oder auch Haarersatz aus Echthaar erstattet wird. Genauere Informationen erhalten Sie beim vdek, bei Ihrer Krankenkasse oder Ihrem Zweithaarspezialisten.

Antrag

Falls Sie glauben, einen Anspruch geltend machen zu können, sprechen Sie zuerst mir Ihrer Krankenkasse bzw. stellen Sie einen schriftlichen Antrag – noch bevor Sie sich einen Haarersatz anfertigen lassen. Dort werden Sie beraten und auf eventuelle Vertragspartner hingewiesen. Wünschen Sie eine höherwertigere Ausführung, sind die hierdurch entstehenden Mehrkosten von Ihnen zu tragen. Lassen Sie sich vorher ausführlich beraten und einen Kostenvoranschlag aushändigen. Ein guter Haarersatz-Anbieter wird Ihnen gerne weiterhelfen.

Tipp: Ein mündlicher Bescheid hat zwar rein rechtlich Bindungswirkung, doch wir empfehlen, diesen auch schriftlich bestätigen zu lassen.

 

 

Von Dagmar Tilsner, beautyrelations.de