Schreckgespenst Kassenpflicht

Was sich 2017 wirklich ändert – und was nicht

Wir schreiben das vierte Quartal 2016. Friseure in ganz Deutschland zittern vor der Kassenpflicht… In ganz Deutschland? Nein, denn die, die diesen Beitrag gelesen haben, wissen es besser! Das Beste zuerst: Es gibt auch in 2017 keine gesetzliche Kassenpflicht für Friseure, wie auch das Bundesfinanzministerium bestätigt. Wohl aber gibt es einige Änderungen, die Sie hier in verständlicher Form nachlesen können.

 

Was bisher geschah

Im Jahr 2010 war es diese Meldung, die für Aufruhr in der Branche sorgte: „Jeder Beleg muss einzeln gespeichert werden“. Dies hatte zur Folge, dass allein die Höhe der Tageseinnahmen für einen lückenlosen Nachweis über die Eingänge nicht mehr ausreichend sein würden. Im Klartext: Spezielle Regelungen zu Kassen werden in einem Schreiben des Bundesministeri­ums der Finanzen zur sog. Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften festgesetzt. Ferner wurde in diesem Schreiben eine Nichtbeanstandungs­frist bis zum 31.12.2016 für alte Kassen gewährt, die den Anforderungen nicht genügen. Das bedeutet, dass ein Kassensystem, das vor 2010 gekauft wurde, überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden muss. Und dass unter Umständen auch ein bestehendes System aufgegeben werden kann, um auf manuelle, jedoch lückenlose Abrechnungen zurückzugreifen. 

 

Neuerungen in 2015

Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) lösen die bisherigen GdPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) ab. Dies bedeutet, dass die Aufzeichnungen einer Kasse vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und unveränderbar sein müssen. Und dass die Regelungen von 2010 spätestens jetzt mittels eines GoBD konformen Systems umgesetzt werden müssen.

 

 

Was passiert im Jahr 2017?

Die Nichtbeanstandungsfrist von 2010 läuft aus. Es treten keine neuen Regelungen in Kraft. Ab 1.1.2017 müssen jedoch alle Kassensysteme, ob Registrierkasse oder PC, die Vorschriften der ordnungsgemäßen Buchführung erfüllen. Falls das bisher verwendete System – welcher Art auch immer – den Anforderungen nicht genügt, muss es ausgetauscht bzw. werden bzw. ein entsprechendes Update erfolgen. Und bei Neuanschaffungen noch vor Jahresbeginn 2017 sind die diese Anforderungen unbedingt zu berücksichtigen – auch wenn es sich dabei um ein gebrauchtes Kassensystem handeln sollte. Was dem Bundesfinanzministerium dabei vor allem wichtig ist: Der Schutz elektronischer Aufzeichnungssysteme durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung, um evtl. Manipulationen im Vorfeld zu vereiteln. Die Pflicht zur Verwendung eines Aufzeichnungssystems (Stand: 17.10.2016) wie z.B. die Registrierkassenpflicht ist jedoch nach wie vor nicht vorgesehen.

 

2019 bis 2022

Der Gesetzentwurf vom 13.07.2016 zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen soll in Kraft treten. Aufgrund neuer technischer Entwicklungen wird es ab dann eindeutige gesetzliche Anforderungen für Kassensysteme geben, welche das Bundesministerium für Sicherheit in der Informationstechnik allerdings bis zu diesem Zeitpunkt noch definieren muss. Diese Regelungen stehen nicht im Detail fest, aber Kassensysteme müssen ab dann zertifiziert sein, um für eine Steuerprüfung gültig zu sein.

 

Kassensysteme: Blick nach vorne

Ein ungetrübter Blick in die Zukunft ist noch nicht möglich, aber dennoch ist eines klar: Die Vorschriften zur Kassenführung haben deutlich angezogen. Dies betrifft sowohl elektronische Kassen als auch PC Systeme. Eine Situation, die viele Kassen- und Softwareanbieter natürlich nutzen, um ihre Produkte verstärkt zu vertreiben. Und wie auch immer man dazu stehen mag: Elektronische Kassensysteme verfügen über eine Reihe von Vorteilen, die für jeden Unternehmer wichtig sind. Sie bieten unter anderem

  • Auskunft über die Umsatz- und Salonauslastung
  • Informationen über das Kundenverhalten 
  • genaue Statistiken über die Mitarbeiter-Auslastung und Rentabilität
  • Möglichkeit, Leistungslohn-Informationen zu generieren
  • Termin- und Dienstplaner