Ca. 99% aller Betriebe sind falsch versichert
Trotz hoher Prämienzahlung sind die meisten klein- und mittelständischen Handwerks-betriebe auch zu Beginn des 3. Jahrtausends immer noch falsch und/oder unvorteilhaft versichert. Dies ist die Bilanz einer gemeinsamen Aktion des Allgemeinen Berufsverbandes der Selbständigen e.V. (ABS e.V.) mit dem Unternehmerverband Wirtschafts-Initiative 90 e.V. (UWI 90 e.V.) in Kooperation mit „best intention"®-Versicherungs-MaklerService AG sowie Busch u. Partner GmbH, UnternehmensBeratung - VersicherungsMakler mit Sitz in Bochum. Bisher nahmen bereits mehr als 7.500 selbständige Handwerksmeister, davon weit mehr als 2.000 Friseure, das Angebot an, ihre Versicherungsverträge von ausgesuchten, gesellschaftsunabhängigen vom ABS e.V. autorisierten und über „best intention"® zertifizierten VersicherungsMaklern überprüfen zu lassen.
Bei Umstellung bestehender Verträge auf günstigere Angebote konnten teilweise Prämien in vierstelliger Höhe eingespart werden. Außerdem nahmen die VersicherungsProfis die Ver-sicherungs-Bedingungen „unter die Lupe", um Deckungslücken im Versicherungsschutz aufzuspüren. Gleichzeitig wurden die Betriebsinhaber auf Überversicherungen, Doppel-versicherungen etc. hingewiesen.
Obwohl insbesondere Handwerker erwiesenermaßen ein erhöhtes Berufsunfähigkeitsrisiko tragen, mangelte es bei den meisten Kandidaten dennoch an einer ausreichenden Absicherung. Während das „Blechauto" im Wert von z.B. 30.000,- € vollkaskoversichert wurde, fehlte die gezielte Absicherung der eigenen Arbeitskraft.
Erstaunt zeigten sich insbesondere viele Friseur-Meister, als sie erfuhren, dass es eine spe-zielle Unfallversicherung für ihren Berufsstand gibt. Hierbei hat z.B. der Daumen der Ar-beitshand eine Wertigkeit von 100% der abgeschlossenen Invaliditätssumme, der Ringfinger 80%, alle weiteren Finger noch 60%, während eine konventionelle Lösung i.d.R. nur eine Wertigkeit von 20%-30% beim Daumen, 10%-30% beim Zeigefinger sowie 3% bis max. 10% bei den weiteren Fingern vorsieht. Dennoch ist die Prämie deutlich geringer kalkuliert als in den meisten Standardtarifen.
Hinsichtlich der Betriebshaftpflichtversicherungen waren die Deckungssummen i.d.R. viel zu niedrig. Hier sollte ein Handwerksbetrieb mit mindestens 3 Millionen € pauschal für Personen- und Sachschäden besser sogar mit 5 Mio. € versichert sein bzw. je nach Handwerk (z.B. Dachdecker, SHK-Betriebe etc.) ggf. mit noch deutlich höheren Summen. Wichtig ist u.a. auch, dass die Nebenbedingungen stimmen, z.B. Mietsachschäden je nach Wert der angemieteten Betriebsräume, mindestens aber 150.000,- €, Bearbeitungsschäden je nach Betriebsart mindestens 50.000,- € (z.B. bei Friseuren), optimal allerdings in Höhe der Sachschadendeckung. Selbstbeteiligungen sollten unbedingt „gedeckelt" sein, z.B. Selbst-beteiligung 10%, maximal aber 1.000,- €. Ideal wäre ein Verzicht auf alle Sublimits.
In der Betriebs-Inhaltsversicherung fehlte besonders häufig. die erweiterte Elementar-schaden-Deckung, die allerdings erst seit einiger Zeit und längst noch nicht von allen Gesell-schaften angeboten wird.
Große Unterschiede wurden auch aufgrund einschlägiger Erfahrungen der Versicherungs-Profis in der täglichen Praxis bezüglich der Leistungs-Willigkeit unterschiedlicher Versicherer in Schadensfällen festgestellt. Hier ist leider der Billigste oft nicht der Beste. Auch diese Erfahrungen gilt es zu nutzen.
Folgende Tipps können für Handwerksbetriebe von besonderer Bedeutung sein:
Lassen Sie Ihren Versicherungsschutz mindestens alle 2 Jahre auf Aktualität über-prüfen.
- Schließen Sie bei Sachversicherungen zukünftig ausschließlich KUNDEN-orientierte
1-Jahresverträge ab. Es gibt i.d.R. keine objektiven Gründe für „5-Jahres-Knebel-Ver-träge", die den Versicherten auch nach Ansicht des Verbraucher-Schutzes sowie vieler Gerichtsurteile einseitig benachteiligen. - Schließen Sie hinsichtlich Lebens-, Renten-, Berufsunfähigkeitsversicherungen ausschließlich sog. „Unternehmertarife" ab, d.h. Kollektivverträge, die Ihnen deutliche Beitragseinsparungen ermöglichen.
- Achten Sie darauf, dass Sie Ihre Verträge nicht bei einem x-beliebigen Versicherer ab-schließen. Testsieger objektiver Medien und Institutionen, die sich dem Verbrau-cherschutz gewidmet haben, wie z.B. Rating Sieger, Capital bzw. Franke & Bornberg können hier deutliche Vorteile ermöglichen.
- Lassen Sie sich von einem gesellschaftsunabhängigen VersicherungsProfi, i.d.R. einem Versicherungs-Makler beraten. Um auch hier „schwarzen Schafen" vorzubeugen, wird empfohlen, sich die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung i.H.v. mindestens
1 Mio. € zeigen zu lassen, damit Sie als KUNDE bei nachgewiesener Falschberatung nicht leer ausgehen. Wer keine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung vorweisen kann, kommt lt. Ansicht o.g. des ABS e.V. und „best intention"® für die Beratung eines Selbständigen nicht infrage. - ABS e.V.-autorisierte VersicherungsProfis und „best intention"®-Partner verfügen über spezielle QUALITÄTs-Deckungs-Konzepte, die genau auf die Bedürfnisse des Handwerks zugeschnitten sind und gerade für Friseure besonders viele Vorteile beinhalten.
Weitere Informationen erhalten Sie gerne direkt beim Allgemeinen Berufsverband der Selbständigen e.V.
Mit freundlichen Grüßen
Heinz-Jürgen Busch
Präsident
Allgemeiner Berufsverband der Selbständigen e.V.
Im Ostholz 25-25 a
44879 Bochum
Tel.: 0234 - 47761
Fax: 0234 - 94693-55
eMail: [email protected]
Homepage: www.absev.de
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