Leitfaden zur Eröffnung des eigenen Friseursalons - so geht’s!

Es ist kein Geheimnis: Das Gehalt der Friseure ist mau und die Arbeitsbedingungen hart. Verlockend ist daher der Gedanke, einen eigenen Salon zu eröffnen, sich kreativ selbst zu verwirklichen und das Arbeitsumfeld nach den eigenen Wünschen zu gestalten. Intensive Vorbereitungen, das Einholen von Auskünften und Genehmigungen sowie eine ehrliche Kalkulation sind dabei grundlegend für das Gelingen des Unterfangens. Wenn Sie zusätzlich bereit sind, gerade zu Beginn Mehrarbeit zu leisten und realistische Ziele zu setzen, muss ihr eigener Salon keine unerreichbare Zukunftsvision bleiben.

Grundlegende Richtlinien und Vorschriften, die zu beachten sind

- Meisterbrief

Das deutsche Gesetz sieht vor, dass zur Gründung eines eigenen Friseursalons in aller Regel ein Meisterbrief benötigt wird. Dabei gibt es durchaus Möglichkeiten, sich auch ohne Meistertitel selbstständig zu machen. So lässt sich beispielsweise ein Friseurmeister als Betriebsleiter einstellen oder sich persönlich bei der Handwerkskammer nach Ausnahmebewilligung und Ausübungsberechtigung erkundigen.

Ausnahmebewilligung (§8 HwO) Ausübungsberechtigung (§7 HwO)
ausgeübte Tätigkeiten sind:
* einfache Arbeiten
* innerhalb von drei Monaten erlernbar
* kein hauptsächlicher Teil der Friseurausbildung
* nicht aus dem Handwerk entwickelt
Bedingungen:
* bestandene Friseur-Gesellenprüfung
* mindestens sechs Jahre Berufserfahrung
* davon mindestens vier in leitender Stellung
* Besitz erforderlicher Kenntnisse
gute Chancen bei Spezialisierung wie Herrenfriseur, mobiles Studio, Kosmetiksalon kostengünstiger als Meisterbrief auch bei Besuch von Zusatzlehrgängen
Friseurtätigkeit darf eingeschränkt ausgeübt werden. Teilweise Fach-Lehrgänge und Prüfung durch die Handwerkskammer notwendig.

» Rechtsform

Grundsätzlich kann ein Salon als Einzelunternehmen angemeldet werden. Die sehr unkomplizierte Unternehmensform sieht jedoch die Haftung mit dem gesamten Privatvermögen im Falle einer Insolvenz vor.

Möchten Sie den Salon mit einem oder mehreren Partnern eröffnen, haben Sie die Wahl zwischen:

  • GbR: Jeder Partner haftet mit seinem eigenen Privatvermögen, die Zusammenarbeit wird vertraglich vereinbart. Eine GbR muss nicht gesondert beantragt werden und hat rechtlich denselben Stellenwert wie ein Einzelunternehmen.
  • GmbH: Zur Gründung muss ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro aufgewiesen werden, gleichzeitig ist die Haftung im Falle einer Insolvenz auf diesen Betrag begrenzt. Die Eröffnung einer GmbH kostet zwischen 450 und 1.000 Euro und kann nicht ohne Notar erfolgen.
  • Mini-GmbH: Zur Gründung reicht ein Euro. Dabei verbleiben 50 Prozent des Gewinns im Unternehmen, bis ein Stammkapital von 25.000 Euro erreicht ist und der Betrieb in eine GmbH umgewandelt werden kann.

» Gewerbeanmeldung

Der eigene Betrieb muss in jedem Fall beim zuständigen Gewerbeamt gegen eine Gebühr von 15 bis 65 Euro angemeldet werden. Dieses wird Finanzamt, Berufsgenossenschaft, Handwerkskammer, Handelsregister des Amtsgerichtes und Gewerbeaufsichtsamt über das neue Unternehmen informieren.

» Handelsregister

Haben Einzelunternehmer und GbR die Wahl, wird eine Handelsregistereintragung bei der Gründung von Mini-GmbH und GmbH notwendig. Sie setzt eine notariell beurkundete Gewerbeanmeldung voraus und erfolgt gegen eine Gebühr von etwa 200 Euro beim ansässigen Amtsgericht.

+ das Unternehmen wirkt seriöser
+ Fantasiename ohne eigenen Namenszusatz möglich
- doppelte Buchführung statt Einnahmeüberschussrechnung
- jährliche Bilanz und Inventur mit 10jähriger Aufbewahrungspflicht

» Handwerkskammer

Für die Eröffnung des Salons ist die Eintragung in die Handwerksrolle notwendig. Diese erfolgt gegen eine von Rechtsform und Gewinn abhängige Gebühr bei der Handwerkskammer.

» Berufsgenossenschaft

Die Meldung und Beitragszahlung bei der Berufsgenossenschaft als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung ist Pflicht. Gleichzeitig verpflichtet man sich, Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten.

» Bauaufsichtsbehörde

Die baurechtlichen Vorschriften in Bezug auf Toiletten, Pausen- und Umkleideräume, Belüftung sowie Nichtraucher- und Brandschutz müssen ebenfalls Beachtung finden. Auskünfte darüber gibt es gegen Gebühr bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde.

» Finanzamt

Die Meldung beim Finanzamt ist notwendig für den Erhalt einer Steuernummer. Bei einem Umsatz von weniger als 17.500 Euro jährlich erfolgt eine Anmeldung als Kleinunternehmer. Diese sind von der Umsatzsteuer befreit. Wie genau eine solche Anmeldung erfolgt, zeigt dieser Beitrag.

Eine realistische Einschätzung ist essentiell

Neben den Kosten zur Gründung des Unternehmens kommen jene zur Gestaltung des Salons. Muss das Geschäft komplett neu angelegt werden, fallen die Kosten durch Baumaßnahmen und Genehmigungen sehr hoch aus. Günstiger ist der Umbau eines bereits bestehenden Friseursalons, aus welchem gegen Ablöse ein Teil des Inventars übernommen werden kann.

Vergessen werden sollten darüber hinaus nicht die monatlichen Kosten. Hierzu gehören:

  • Miete für die Räumlichkeiten
  • Nebenkosten wie Strom und Wasser
  • Beiträge zu Handwerkskammer und Berufsgenossenschaft
  • Versicherungen wie Betriebshaftpflicht und Geschäftsversicherung
  • Steuerberater

Auch müssen Selbstständige sich selbst kranken- und rentenversichern und sollten die Lohnnebenkosten ihrer Angestellten nicht unterschätzen. Die zuständige Handelskammer bietet hierzu Beratung für eine realistische Kostenkalkulation. Essentiell ist hierbei auch eine Übersicht über Aufträge und Rechnungen. Gerade zu Beginn fällt das vielen Selbstständigen schwer. Hilfreich kann dann eine Software für die Auftragsverwaltung sein. Online bieten sich dazu nicht nur die passenden Systeme, sondern auch zahlreiche Infos zum Unternehmertum.

Um schnellstmöglich kostendeckend zu arbeiten, benötigen Sie Kundschaft, die Sie gezielt ansprechen müssen. Hilfreich sind neben Visitenkarten und Werbeschildern eine professionell erstellte Homepage und die Betreuung durch eine Werbeagentur. Ein Kostenpunkt der lohnt!

In den meisten Fällen sind Eigenkapital und finanzielle Mittel eingeschränkt und deren effektiver Einsatz unabdinglich. Die Ausschöpfung möglicher Beihilfen ersetzt kein Kapital, ist aber durchaus hilfreich für die Gründungszeit. Beantragt werden kann:

- Meister-BAfög

Als finanzielle Unterstützung kann dieser während der Fortbildung zum Friseurmeister beim Amt für Ausbildungsförderung beantragt werden, vorausgesetzt es ist kein vergleichbarer Titel wie u.a. ein Hochschulabschluss vorhanden und eine abgeschlossene Friseurausbildung. Im besten Fall erhalten Sie eine Förderung der Studiengebühren sowie Ihrer Lebenshaltungskosten während der Vollzeit-Weiterbildung in Form eines Darlehens. Der Staat erlässt Teile der Rückzahlung sofern innerhalb von drei Jahren nach Abschluss der Meisterschule ein eigener Salon eröffnet wird und Mitarbeiter langfristig eingestellt werden.

- Meister-Prämie

Besitzen Sie einen Meistertitel und übernehmen ein bereits vorhandenes Geschäft als erste eigene Existenz, vergeben einige Bundesländer durch ihr Landesförderinstitut eine Prämie in Höhe von 7.500 Euro.

- Gründungszuschuss vom Arbeitsamt

Sofern Sie Arbeitslosengeld I erhalten und Ihr Anspruch noch für mindestens 150 Tage besteht, können Sie unter Vorlage eines Businessplans einen Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit erhalten.

Ihre Hausbank wird Ihnen sicherlich auch einen fairen Kredit mit passenden Rückzahlungsmodalitäten anbieten. Sprechen Sie ihren Berater direkt auf das KfW-StartGeld der KfW-Mittelstandsbank an, denn sollte es Ihnen möglich sein, ihn von Ihrer Geschäftsidee zu überzeugen können Sie bei einer Neugründung bis zu 50.000 Euro beantragen.

Der Businessplan

Ein sorgfältig erstellter Businessplan ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme finanzieller Zuwendungen in Form von Förderungen und Krediten und sehr hilfreich bei der Selbsteinschätzung der Unternehmung. Eine gewissenhafte Ausarbeitung und die realistische Kalkulation von Einnahmen und Ausgaben kann im besten Fall mögliche Risiken offenbaren.

Akquise von Kunden

Mit einem Businessplan sind Sie bereits einen Schritt voraus, nun geht es an ein durchdachtes Konzept. Haben Sie bereits einen Standort gewählt, gilt es dessen Gegebenheiten zu analysieren. Dazu gehört neben möglichen Wettbewerbsgeschäften auch die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel, die Parkplatzsituation und mögliches Fehlen von Laufkundschaft.

Bedenken Sie immer, dass Sie etwas Besonderes für Ihren Kunden bieten müssen. Fühlt dieser sich in der Atmosphäre ihres Salons wohl und gut beraten, wird er wieder zu ihnen kommen. Neben einem modernen und ansprechenden Design ist es ein gepflegtes Umfeld und der freundliche Umgang untereinander, der ihre Kundschaft anspricht. Ihre Leidenschaft zum Friseurberuf darf gern zu spüren sein, nur dann wirken Sie authentisch und überzeugend.

Bleiben die erwarteten Kunden aus, muss der Grund hierfür gefunden werden. Ist ihr Konzept in sich stimmig und auf potenzielle Kundschaft und Standort angepasst, sind gezielte Werbemaßnahmen hilfreich bei der Neukundengewinnung. Unterstützung bei der Umsetzung ihrer Ideen finden sie auch bei entsprechenden Werbeagenturen.

Der Gedanke einen eigenen Friseursalon zu eröffnen, muss kein Traum bleiben, sollte aber realistisch betrachtet werden. Spüren Sie die Leidenschaft zu Ihrem Beruf und sind bereit gerade am Anfang Mehrarbeit und Kosten auf sich zu nehmen, dann stehen Ihre Unternehmungen unter einem guten Stern.

Bildquelle: pixabay.com © petitcarre (CC0 1.0)
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