Fortbildung für Friseure: die Bildungsprämie

Thomas Keitel ist Unternehmensberater und seit Jahren auf das Coaching von Friseuren und Friseurunternehmen spezialisiert.

Zusammen mit seinem Team von www.modern-coaching.com verfolgt er einen ganzheitlichen Beratungsansatz, in dem sämtliche Unternehmensbereiche durchleuchtet werden, um strukturelle Schwächen aufzudecken und nachhaltige Erfolge zu erzielen.

Für friseur.com verfasst er als Gastkommentator Beiträge zu aktuellen Themen rund um das Salongeschäft. In diesem Beitrag lautet das Thema "Fortbildung für Friseure: die Bildungsprämie"


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In der heutigen Zeit ist es im Berufsleben extrem wichtig, immer auf dem neuesten Stand zu sein. Neue Trends und Möglichkeiten eröffnen für Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer oft tolle Chancen, die man sich unbedingt näher ansehen sollte. Das Bundesprogramm Bildungsprämie zählt definitiv dazu: Es unterstützt Erwerbstätige, die durch Weiterbildung ihre Chancen im Beruf verbessern möchten – und vor allem diejenigen, für die aufgrund ihres Einkommens die Kosten einer Weiterbildung nicht leicht zu tragen sind. Die Bildungsprämie besteht aus zwei Komponenten, dem Prämiengutschein und dem Spargutschein, einer Art „Weiterbildungssparen". Beide bieten die Möglichkeit der Weiterbildung durch die Inanspruchnahme der Förderung durch den Bund.

Die Bundesregierung möchte mit der Bildungsprämie besonders Erwerbstätige mit geringem Einkommen, sprich maximal 20.000 Euro pro Jahr bzw. beide Ehepartner gemeinsam maximal 40.000 Euro zu versteuerndes Einkommen pro Jahr, unterstützen. Die Bedingung: Der oder die ArbeitnehmerIn arbeitet mindestens 15 Stunden pro Woche. Mit bis zu 500 Euro werden berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen mit Kosten von über 1.000 Euro durch das Bildungsministerium unterstützt.


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Besonders für Friseurinnen und Friseure sowie Berufs-Wiedereinsteiger ist dieses Programm eine gute Möglichkeit, sich auf den neuesten Stand zu bringen. Trägt der Arbeitgeber dann auch noch einen Teil der Kosten, ist eine umfassende und kompetente Weiterbildungsmaßnahme in aller Regel garantiert. Ob neueste Färbetechniken, aktuelle Hairdressing-Trends oder angesagte Colorationen in Pastelnuancen: das Leben ist ein Lernprozess! Und auch FriseurInnen, die lange pausiert haben, sollten keine Angst vor dem Wiedereinstieg haben. Ist man gut vorbereitet, ist ein neuer Einstieg jederzeit möglich - vor allem angesichts des Fachkräftemangels, der in der Branche herrscht.

Die Beantragung des Prämiengutscheins ist ganz einfach: Suchen eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe auf (www.bildungspraemie.info/beratungsstellen)und vereinbaren Sie einen kostenlosen Beratungstermin, zu dem Sie folgende Unterlagen mitbringen:

  • Personalausweis
  • Beschäftigungsnachweis (z. B. Arbeitsvertrag oder Gehaltsabrechnung)
  • Einkommensnachweis (z. B. Einkommensteuerbescheid oder Gehaltsabrechnung)

Im Beratungstermin klären Sie, für welche Weiterbildung eine Förderung möglich ist. Am besten bringen Sie Unterlagen zu geeigneten Maßnahmen gleich mit, denn Sie bekommen den Prämiengutschein direkt beim Termin ausgehändigt. Haben Sie sich für eine geeignete Weiterbildung entschlossen, müssen Sie den Gutschein nur noch beim Veranstalter einreichen, denn der holt sich die Prämie direkt bei der Förderstelle. Das heißt, sie müssen nicht in Vorleistung gehen! Nicht vergessen: Man kann pro Kalenderjahr maximal einen Prämiengutschein erhalten.