Checkliste KassenSichV: So klingelt die Kasse auch 2020

Die transparente Kasse – Forderungen nach ihr werden lauter.  Anfang nächsten Jahres tritt die Kassensicherungsverordnung – genannt KassenSichV – in Kraft. Dieses Gesetz soll Manipulationen an Registrierkassen weiter erschweren. Händler blicken beunruhigt auf die Liste von Fristen und Forderungen. Mithilfe dieser Checkliste gibt der CEO von Tillhub, Tim Seithe, Händlern einen Überblick über die Stichtage und Aufgaben, die Händler bewältigen müssen – hiermit wird die nächste Kassennachschau ein Kinderspiel.

Bedeutsame Tage für elektronische Kassensysteme, Quelle: tillhub.de

Registrierkasse oder offene Kasse: Wer ist betroffen?
Offene Kassen, also Barkassen, in denen die Geschäftsfälle bei händisch verwaltet werden, sind von dem neuen Gesetz nicht betroffen. Wird allerdings ein digitales Kassen- und Aufzeichnungssystem genutzt, fallen diese unter die Rechtsprechung der KassenSichV. In diesem Fall müssen Händler gemäß der neuen Gesetzlage handeln.

Anschaffungsdatum prüfen: Frist vom Alter des Kassensystems abhängig
Die Umrüstungsfrist für Registrierkassen richtet sich nach dem Anschaffungszeitraum des Kassensystems. Das entscheidende Datum ist hier der 25.11.2010. Alle Systeme, die nach diesem Zeitpunkt angeschafft wurden und der damaligen Gesetzeslage entsprechen, müssen erst bis zum 01.01.2023 umgerüstet werden. Alle älteren Kassensysteme müssen in jedem Fall bis zum 01.01.2020 die BSI-Zertifizierung erhalten. Wie die erforderliche Zertifizierung erlangt werden kann, wird im Folgenden beschrieben.

Anschaffung oder Umrüstung: Ist ein neues Kassensystem notwendig?
Nicht jeder Händler wird ein komplett neues Kassensystem brauchen, um den Verordnungen der KassenSichV zu entsprechen. Man sollte zunächst den Hersteller des genutzten Systems kontaktieren. Dieser kann Auskunft geben, ob eine Umrüstung des aktuellen Systems gemäß dem neuen Gesetz möglich ist und ob die betroffenen Registrierkassen pünktlich aktualisiert werden können.

Hard- oder Software-Lösung: Die TSE kommt!
Um eine transparente Geschäftsabwicklung zu gewährleisten, muss eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) an das Kassensystem angeschlossen werden. Diese Einrichtung kommt entweder als Hardware, die physisch mit dem System verbunden werden muss, oder in Form einer Cloudlösung. Letzteres ist vor allem aus Kostengründen eine denkbare Alternative für Händler, da es keine Subventionierung durch den Staat geben wird. Händler müssen in Absprache mit dem Kassenhersteller 2020 eine passende Lösung.

Bis Ende Januar Anmeldung beim Finanzamt: Meldepflicht für Registrierkassen
Zusammen mit der KassenSichV tritt am 01.01.2020 die Kassenmeldepflicht in Kraft. Laut dieser Verordnung müssen alle Händler innerhalb eines Monats melden, welches Kassensystem genutzt wird und wie viele Kassen in Betrieb sind. Folglich müssen alle Händler bis spätestens zum 30.01.2020 dem Finanzamt eine Auskunft über diese Daten gegeben haben.

Ausnahme beantragen - wenn notwendig: Belegausgabepflicht tritt in Kraft
Zusätzlich gilt ab dem 01.01.2020 die Belegausgabepflicht. Diese besagt, dass für jeden Geschäftsfall ein Beleg entweder in analoger oder elektronischer Form auszugeben ist. Dieser muss der Kunde allerdings nicht mitnehmen. Händler, für die es unzumutbar ist, für jeden Geschäftsfall einen Beleg auszustellen, können eine Ausnahmeregelung beim Finanzamt beantragen. Hier sind beispielsweise Zeitungsverkäufer oder Bäcker betroffen, die mit vielen Kleinstgeldbeträgen arbeiten.

Darüber hinaus gilt laut aktuellen Beschlüssen im Rahmen der KassenSichV auch eine Nichtbeanstandungsfrist bis zum 30. September 2020. Dennoch stehen Händler schon jetzt in der Pflicht, die Maßnahmen für gesetzeskonforme Kassen zu ergreifen, damit auch im kommenden Jahr die Kasse – manipulationssicher – klingelt.