Betriebshaftpflichtversicherung

Ein Besuch beim Frisör - und schon ist er da, der topmodische Schnitt, die extravagante Haarfarbe oder auch nur einige witzige Strähnen in einer angesagten Haarfarbe. Gerade für die Damen der Schöpfung ist ein Besuch bei dem Frisör ihres Vertrauens so etwas wie ein Kurzurlaub, bei dem nicht nur das Äußere verschönert wird, sondern auch die wichtigsten und angesagtesten Neuigkeiten ausgetauscht werden - nicht zu vergessen, der eine oder andere Klatsch oder das neueste Gerücht, das man bei dem angestammten Frisör schnell erfährt. So freut frau sich dann auch auf den Besuch beim Figaro und auf das schicke Ergebnis - denn eine neue Frisur ist immer auch ein bisschen wie ein neues Leben. Der Schopf steht wie kaum eine andere Äußerlichkeit für das Seelenleben der Damen, und nicht selten schließt man von einer neuen Frisur dann auch sofort auf eine maßgebliche Veränderung im Leben der jeweiligen Dame.

Doch was passiert, wenn das Ergebnis der Bemühungen völlig missraten ist? Wer zahlt mögliche Schäden? Was geschieht, wenn es zum Prozess gegen den Inhaber des Ladens kommt, weil dieser oder einer seiner Mitarbeiter bei der Ausübung seiner Tätigkeit die Haare so beschädigt hat, dass sie später ausfallen? Was ist zu tun, wenn das farbliche Ergebnis in keiner Weise mit dem vereinbarten Resultat übereinstimmt? In solchen Fällen kann eine Betriebshaftpflichtversicherung die Rettung in der Not sein.

Eine Betriebshaftpflicht deckt Schäden ab, die ein Betrieb bei der Ausübung seiner Tätigkeit verursacht. Dabei kann es sich um Sach-, Vermögens- oder Personenschäden handeln, die eine gravierende Größenordnung annehmen können. Eine Betriebshaftpflicht stellt den Inhaber und den Betrieb selbst von solchen Forderungen des Geschädigten frei, sie greift aber auch für Fälle, in denen ein Mitarbeiter des Betriebs bei der Ausübung seiner Tätigkeit einen Schaden verursacht hat. Doch die Freistellung des Inhabers von solchen Schäden ist nicht die einzige Aufgabe einer Betriebshaftpflicht. Sie wehrt darüber hinaus auch alle Ansprüche ab, die dem Inhaber oder dem Betrieb gegenüber geltend gemacht werden, die aber nicht juristisch haltbar sind.

Für einen Frisör gilt damit, dass alle Tätigkeiten seines Betriebs versichert sind, die er bei Ausführung seiner Aufgabe verrichtet, und auch die Mitarbeiter des Betriebes sind dadurch abgedeckt. Eine Betriebshaftpflicht gehört letztlich zu den wichtigsten Versicherungen, die ein Betrieb zur Absicherung des eigenen Vermögens abschließen kann und entspricht damit im Wesentlichen der Privathaftpflicht im privaten Bereich.